von Michl Kraeftner am 18.1.2015

aus aktuellem Anlass eine Ergänzung der Parkplatzsituation am Stuhleck…

Soeben erreicht uns ein freundlicher Brief vom Geschäftsführer der Berglift STUHLECK Betriebsgesellschaft mit folgendem Inhalt:

“Alle gekennzeichneten Parkplätze unsererseits (P1- P5) im Schigebiet sind unseren Liftgästen vorbehalten- wie beschildert. Lediglich Parkplätze außerhalb der gekennzeichneten Liftparkplätze unterliegen nicht unseren Nutzungsbedingungen.”

Gerne kommen wir dieser Bitte der Veröffentlichung nach!

Für alle sonstigen Details hier nochmals der link aus dem Vorjahr…

Kategorien: Allgemein

4 Kommentare

Schwaiger · 19. Januar 2015 um 20:41

Sehr geehrter Herr Kraeftner.
Ich finde es trotzdem nicht fair, gleich einen Erlagschein, ausgestellt auf 75€,hinter den Wischer zu stecken. Bei dieser beiliegenden Unterlassungserklärung stört mich der Satz — Anderen Nutzern dieses Kraftfahrzeuges ( meine Tochter, mein Mann und ich) habe ich die Einhaltung dieser Unterlassungsverpflichtung aufgetragen –. Haben sie nicht. Ein Hinweis auf’s Falschparken und dies bei Strafe zu unterlassen, hätte gereicht. Aber so werden Fotos gemacht, drei Zettel plus Erlagschein und ein Nylonsackerl mit Verschluss hinter den Wischer geklemmt. Für mich ist das Abzocke.
Schwaiger Gabriele

    admin · 20. Januar 2015 um 18:28

    zur Erklärung und klarstellung: wir sind hier NICHT die Verantwortlichen für die Parkplatzordnung am Stuhleck, sondern versuchen Informationen an die Tourenschicommunity weiter zu geben! So auch in diesem Fall. Wenn sie mit der Geschäftsgebarung der Stuhleck Betriebsgesellschaft nicht einverstanden sind, so gibt es dort die richtigen Ansprechpartner.
    Aber nur so viel: “Abzocke” und “unfair” ist etwas anderes. Gerade deshalb posten wir auch solche Sachen, um keine unliebsamen Überaschungen zu erleben!
    Klar hätten wir als Menschen gerne alles gratis und noch dazu alles umsonst! Wenn ein Grundstücksbesitzer oder Pächter meint, daß Parken auf seinen Flächen was kostet bzw. nur dann erlaubt ist, wenn man eine Liftkarte vorweisen kann- was ist daran falsch? Das ist nun mal sein gutes Recht- wurscht, was der Einzelne darüber denkt. Und ehrlich gesagt ist die Sache für Alle von uns GANZ EINFACH: entweder NICHT auf den Parkplätzen des Pächters parken, oder nicht hinfahren…

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